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Geprüfter Berufsspezialist/Geprüfte Berufsspezialistin

Der Geprüfte Berufsspezialist/die Geprüfte Berufsspezialistin ist die erste der nach BBiG bzw. HwO geregelte Fortbildungsstufe der höheren Berufsbildung.

In der Fortbildungsprüfung der ersten beruflichen Fortbildungsstufe wird festgestellt, ob der Prüfling die in einer Berufsausbildung erworbenen Kompetenzen vertieft und um neue Kompetenzen ergänzt hat. Der Lernumfang für den Erwerb dieser Kompetenzen soll mindestens 400 Stunden betragen. In der Regel ist für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung der Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf erforderlich.

Die Zuordnung von Fortbildungsabschlüssen zu dieser Stufe erfolgt durch den Gesetzgeber.

Details und weiterführende Informationen: