Seit Januar 2020 definieren das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Handwerksordnung (HwO) drei Fortbildungsstufen für die höhere Berufsbildung.
Die drei Fortbildungsstufen bauen aufeinander auf und lauten:
- Geprüfter Berufsspezialist/Geprüfte Berufsspezialistin (erste Fortbildungsstufe)
- Bachelor Professional (zweite Fortbildungsstufe)
- Master Professional (dritte Fortbildungsstufe)