Meister*in – alle Gewerke

Als Handwerker*in können Sie sich zwischen einem Aufstieg als Fachexpert*in oder als Führungskraft bzw. selbstständige*r Unternehmer*in entscheiden. Der Meisterabschluss steht bei beiden Karrierewegen im Zentrum des Aufstiegsmodells.

Der Meisterbrief – ein Gütesiegel

Der Meisterbrief bürgt traditionell für handwerkliche Produkte und Dienstleistungen auf hohem Niveau – und für den persönlichen Erfolg.

Mit dem Meisterbrief stehen viele Wege offen: 

  • Nicht nur im Handwerk, sondern auch in anderen Wirtschaftszweigen gibt es hervorragende Karrieremöglichkeiten für hochqualifizierte Meister*innen.
  • Sie haben die Möglichkeit, auch ohne Abitur ein Hochschulstudium aufzunehmen.
  • Der Meistertitel ist die Chance auf beruflichen Aufstieg und die Übernahme von Führungsverantwortung.
  • Wer die Meisterprüfung bestanden hat, hat damit auch den Fortbildungsabschluss „Bachelor Professional“ erlangt.
  • Der Meisterbrief ist ein international anerkanntes Qualitätssiegel – für Betrieb und Beschäftigte.

Copyright: Moritz Götte Fotografie

© Moritz Götte Fotografie

Vier Prüfungsteile zur Meisterprüfung

Teil I – Prüfung der meisterhaften Verrichtung der im jeweiligen Handwerk wesentlichen Tätigkeiten

Teil II – Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse

Teil III –  Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse

Teil IV Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse

Informiere dich bei deiner Handwerkskammer über die aktuellen Regelungen!

Die Meisterprüfung kann in allen zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerken und einzelnen handwerksähnlichen Gewerben abgelegt werden.

Hierzu können Sie Meistervorbereitungslehrgänge besuchen, mit deren Hilfe Sie sich optimal auf Ihre Meisterprüfung vorbereiten können. 

Alternativ zu den Teilen III + IV können die Fortbildungsprüfungen Fachfrau/-mann für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordung und die Ausbildereignungsprüfung (AdA-Prüfung) abgelegt werden, die dann auf diese Teile der Meisterprüfung auf Antrag angerechnet werden können.

Die Teilnahme an den Meistervorbereitungslehrgängen ist keine Zulassungsvoraussetzung für die Meisterprüfung. Die Lehrgänge vermitteln Ihnen jedoch die notwendigen Qualifikationen, damit Sie Ihre Meisterprüfung erfolgreich ablegen können.